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Konditionen/Bedingungen

Kommissionen/Gebühren (*gültig ab 01.01.2012):

Ab CHF 20.00 bis CHF 999.00 pro Auktion = 30% / ab CHF 1'000.00 bis CHF 3'999.00 = 25% / ab CHF 5'000.-- pro Auktion = 20%, zuzüglich Pauschale von CHF 6.00 (*bis max. CHF 12.00) pro verkauften Artikel für Einstell- und Abschlussgebühren (* max. CHF 6.00 beinhaltet zusätzlich eine Gebühr für das Abholen, Lagerung, Reinigung, Instandsetzung oder testen der Artikel). Bei Kleinerlösen bis CHF 19.90 wird nur die Pauschalgebühr belastet. PayPal-Gebühren für Auslandüberweisungen (ebay) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei grösseren Aufträgen werden die Kommissionen/Gebühren individuell ausgehandelt.  

In der Kommission sind von der Auktionseinstellung bis zur Abwicklung, Bezahlung, allfälliger Werbung (Homepage, googleAdWords, piazza, etc.) und Lieferung (ausser grössere Möbel / Gegenstände -> siehe unten) alles inbegriffen.

Wird eine Auktion auf Verlangen des Verkäufers vorzeitig beendet (falls noch kein Gebot vorliegt), wird eine Pauschale von CHF 20.00 verrechnet. Retoolinoo.ch behält sich das Recht vor, jederzeit einen laufenden Verkaufsagentenauftrag zu beenden, die Schlussabrechnung zu erstellen und allfällig nicht verkaufte Artikel per Saldo aller Ansprüche dem Auftraggeber zurück zu geben.

Die Artikel müssen mir zugestellt - oder vorbeigebracht werden -> auf Wunsch komme ich in der Region Zürich auch persönlich vorbei -> die Ware wird protokolliert und der Empfang bestätigt.  

Grössere Möbel / Autos, etc. bleiben beim Verkäufer, dieser verpflichtet sich aber möglichst genaue Beschreibungen mit ev. Mängeln anzugeben (Masse, Hersteller, Alter, etc. - je detaillierter die Beschreibungen um so besser verkaufen sich die Artikel). Ohne spez. Abmachung werden die verkauften Gegenstände erst nach Vorauszahlung vom Käufer direkt abgeholt.

Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen nach Zahlungseingang des Kunden der Verkaufserlös abzüglich Kommission/Pauschale monatlich auf Ihr Konto überwiesen (in der Regel monatlich als Akontozahlung in der Höhe der bereits vom Käufer bezahlten Ware) und nach Verkauf sämtlicher Ware als Schlusszahlung per Saldo aller Ansprüche.


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